Mit Beginn des Jahres 2013 wurde die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformiert. Statt einer gerätegebundenen Abgabe, die von der GEZ erhoben wird, gibt es nun einen sogenannten Rundfunkbeitrag, der vom Beitragsservice erhoben wird. Bereits vor der Reform gab es etliche kritische Stimmen, die verfassungsrechtliche Bedenken zum Ausdruck gebracht haben. Diese sind auch in den letzten beiden Jahren, die es den Rundfunkbeitrag nun gibt, nicht abgerissen. Nun ist allerdings festzuhalten, dass ein Großteil dieser Bedenken aus dem verschwörungstheoretisch-rechten Lager zu kommen scheint. Dies geht meist einher mit generellen Verschwurbeltheiten hinsichtlich der „BRD GmbH“ usw. Da ich hier keine dieser Seiten verlinken will, überlasse ich der geneigten Leserin und dem geneigten Leser die Suche danach. Leider findet man sie viel zu schnell…
Unabhängig von diesem ganzen Wust von Verschwörungstheorien hat Anna Terschüren im April 2013 ihre Dissertation zum Thema „Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland“ vorgelegt. In dieser beschäftigt sie sich wissenschaftlich mit der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Und auch wenn sie – soviel sei bereits verraten – zu einer negativen Bewertung kommt, ist ihre Arbeit doch glücklicherweise überhaupt nicht dazu geeignet, von einer BRD GmbH oder ähnlichem zu fantasieren. Dazu soll die Kritik in Terschürens Dissertation zunächst kurz vorgestellt werden. Schließlich werde ich versuchen, die größten Kritikpunkte zusammenzufassen. Anhand dieser Zusammenfassung lässt sich bereits sehen, dass sie der Grundaussage der meisten GEZ-Boykottierer_innen (Stichwort: BRD GmbH) diametral entgegensteht. Weiterlesen